Buchhaltung in Dänemark für Selbstständige – Ein Leitfaden

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Die Buchhaltung ist ein entscheidender Bestandteil für alle Selbstständigen in Dänemark. Egal, ob Sie als Einzelunternehmer, Freelancer oder Kleinunternehmer tätig sind – eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung hilft Ihnen nicht nur, den Überblick über Ihre Finanzen zu behalten, sondern stellt auch sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dänemark ist bekannt für seine unternehmerfreundliche Politik und seine weitgehend digitalisierte Verwaltung. Dennoch müssen Selbstständige einige wichtige Aspekte der Buchführung beachten, darunter die Registrierung beim Finanzamt, die Umsatzsteuerpflicht, die Abgabe von Steuererklärungen und die Dokumentation von Einnahmen und Ausgaben. In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind, um Ihre Buchhaltung als Selbstständiger in Dänemark korrekt zu führen.

Anmeldung und steuerliche Registrierung für Selbstständige

Bevor Sie als Selbstständiger in Dänemark tätig werden können, müssen Sie Ihr Unternehmen offiziell registrieren. Dies geschieht über das dänische Unternehmensregister (CVR – Det Centrale Virksomhedsregister).

a) Wahl der richtigen Unternehmensform

Die meisten Selbstständigen in Dänemark registrieren sich als Einzelunternehmen (Enkeltmandsvirksomhed). Diese Unternehmensform hat den Vorteil, dass sie einfach zu gründen ist und keine Mindestkapitalanforderungen bestehen. Allerdings haften Sie mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen für geschäftliche Schulden.

Falls Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS – Anpartsselskab) gründen möchten, benötigen Sie ein Mindestkapital von 40.000 DKK und unterliegen strengeren Buchhaltungs- und Berichtspflichten.

b) Steuerliche Registrierung (SKAT)

Nach der Unternehmensregistrierung müssen Sie sich bei der dänischen Steuerbehörde SKAT anmelden. Hier erfolgt auch die Entscheidung, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Falls Ihr Umsatz über 50.000 DKK pro Jahr liegt, müssen Sie sich für die Mehrwertsteuer (Moms) registrieren.

Die steuerliche Anmeldung erfolgt online über www.virk.dk und dauert in der Regel nur wenige Tage.

Buchhaltungspflichten für Selbstständige in Dänemark

Als Selbstständiger sind Sie verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchhaltung zu führen. Dies bedeutet, dass Sie:

  • Alle geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben dokumentieren
  • Belege und Rechnungen aufbewahren
  • Ihre Steuer- und Mehrwertsteuererklärungen fristgerecht einreichen
  • Ein einfaches, aber strukturiertes Buchhaltungssystem führen

Die Buchhaltung in Danemark kann entweder manuell mit Excel, über eine Buchhaltungssoftware oder mit Hilfe eines Steuerberaters geführt werden.

Umsatzsteuer (Moms) für Selbstständige

Die Mehrwertsteuer (Moms) ist eine wichtige Steuer für Unternehmen in Dänemark. Falls Ihr Jahresumsatz über 50.000 DKK liegt, müssen Sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren und regelmäßig Abrechnungen einreichen.

a) Mehrwertsteuersätze in Dänemark

  • Regulärer Satz: 25 % (gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen)
  • Befreite Leistungen: Finanzdienstleistungen, medizinische Behandlungen, Bildungsangebote

Falls Sie Dienstleistungen oder Waren ins Ausland verkaufen, gelten spezielle Regeln zur Umsatzsteuer. Innerhalb der EU kann die Mehrwertsteuer unter bestimmten Bedingungen entfallen, wenn der Kunde eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat.

b) Abgabe der Umsatzsteuererklärung

Die Umsatzsteuererklärung erfolgt über das digitale Steuerportal TastSelv Erhverv. Je nach Umsatzhöhe müssen Selbstständige ihre Umsatzsteuer monatlich, vierteljährlich oder jährlich melden. Die fristgerechte Abgabe ist entscheidend, um Strafen zu vermeiden.

Einkommensteuer für Selbstständige

Da Einzelunternehmer in Dänemark keine Körperschaftsteuer zahlen, unterliegen ihre Gewinne der persönlichen Einkommensteuer.

a) Steuersätze für Selbstständige

Dänemark hat ein progressives Einkommensteuersystem. Der persönliche Steuersatz hängt vom Jahreseinkommen ab:

  • Bis ca. 50.000 DKK: 8 % Arbeitsmarktbeitrag (AM-bidrag), keine zusätzliche Steuer
  • Bis ca. 550.000 DKK: ca. 38-42 % Steuer (einschließlich lokaler und staatlicher Steuern)
  • Über 550.000 DKK: ca. 52-55 % (einschließlich Spitzensteuersatz)

b) Vorauszahlungen und Steuererklärung

Selbstständige müssen in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen leisten, um ihre Einkommensteuer zu decken. Diese werden basierend auf den erwarteten Gewinnen berechnet.

Die endgültige Steuererklärung wird jedes Jahr eingereicht und ermöglicht Anpassungen, falls die Vorauszahlungen zu hoch oder zu niedrig waren.

Buchhaltungssoftware für Selbstständige in Dänemark

Die Digitalisierung erleichtert die Buchhaltung erheblich. Viele Selbstständige nutzen Softwarelösungen, um ihre Finanzdaten effizient zu verwalten.

Beliebte Buchhaltungsprogramme in Dänemark:

  • Dinero – besonders beliebt bei kleinen Unternehmen und Selbstständigen
  • Billy – ideal für Freelancer und Start-ups
  • e-conomic – für Selbstständige mit komplexeren Anforderungen
  • Visma eAccounting – professionelles Buchhaltungstool

Diese Programme helfen bei der Rechnungsstellung, der Verwaltung von Ausgaben und der Steuererklärung.

Abzugsfähige Betriebsausgaben

Um die Steuerlast zu senken, können Selbstständige geschäftliche Kosten als Betriebsausgaben abziehen. Dazu gehören:

  • Miete für Geschäftsräume
  • Büroausstattung und IT-Kosten
  • Fahrkosten (wenn geschäftlich genutzt)
  • Fortbildungskosten und Mitgliedschaften in Berufsverbänden
  • Telefon- und Internetkosten

Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen aufzubewahren, um die Abzüge bei einer Steuerprüfung nachweisen zu können.

Sozialversicherungen für Selbstständige

a) Rentenversicherung (ATP)

Selbstständige sind in Dänemark nicht automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung eingebunden. Sie können jedoch freiwillig Beiträge leisten oder eine private Altersvorsorge abschließen.

b) Krankenversicherung

Dänemark hat ein staatlich finanziertes Gesundheitssystem, sodass Selbstständige keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen.

c) Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosenversicherungen sind für Selbstständige nicht obligatorisch, können aber über private Anbieter abgeschlossen werden.

Strafen bei Nichteinhaltung der Buchhaltungspflichten

Die Steuerbehörde SKAT überwacht genau, ob Selbstständige ihre Steuer- und Buchhaltungspflichten einhalten. Verstöße können zu:

  • Bußgeldern für verspätete Steuererklärungen
  • Zinsen auf nicht gezahlte Steuern
  • Strafrechtlichen Konsequenzen bei Steuerhinterziehung

Daher ist es essenziell, alle Fristen einzuhalten und eine lückenlose Buchhaltung zu führen.

Die Buchhaltung für Selbstständige in Dänemark ist zwar mit einigen Verpflichtungen verbunden, kann jedoch mit den richtigen Tools und Kenntnissen effizient organisiert werden. Wichtig ist die regelmäßige Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben, die fristgerechte Steuererklärung und die Nutzung moderner Buchhaltungssoftware. Wer sich frühzeitig mit den steuerlichen und buchhalterischen Pflichten vertraut macht oder einen Steuerberater hinzuzieht, kann sein Geschäft erfolgreich und rechtskonform führen. Dank der digitalen Verwaltung in Dänemark ist die Buchhaltung heute einfacher als je zuvor.